AGB

Vereinbarung zwischen Rupert Hirner Bungy Jumping GmbH und dem Sprungteilnehmer und Käufern von Gutscheinen für Jumps

§1. Der Teilnehmer zahlt dem Veranstalter ein Entgelt für das zur Verfügung stellen der für den Sprung notwendigen Materialien und Anlagen, sowie für das Fixieren, das Sichern und Bergen nach dem Sprung. Der Veranstalter übernimmt lediglich die Haftung für das von ihm zur Verfügung gestellte Gerät und die eigenen Leistungen, jedoch keine darüber hinausgehende Haftung.

§2. Das Bungy-Springen ist eine gefährliche Tätigkeit. Die Ausübung kann erhebliche Risiken mit sich bringen, die sich zwangsläufig aus dieser Sportart ergeben, Sie können sich dabei erheblich verletzen.

§3. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er den Anforderungen für die Ausübung dieses Sportes gerecht wird und dass in seiner Person und seiner Gesundheit keine Hinderungsgründe vorliegen, die der Ausübung entgegenstehen könnten. Vorausgesetzt wird allgemeine Gesundheit, sowie durchschnittliche körperliche Fitness, da die Ausübung dieser Sportart eine erhebliche psychische und physische Belastung mit sich bringt.

§4. Personen mit Neigung zu Bluthochdruck, Herz- und Kreislauferkrankungen, Zustand nach Schädelverletzungen, psychischen Erkrankungen, Epilepsie, grünem Star und deformierten Skeletterkrankungen, Osteoporose sowie Herzschrittmacherträgern und Thrombosen- bzw. Marcourmarpatienten ist Bungy Jumping ausdrücklich untersagt. Bei jeder schweren Erkrankung ist vom Teilnehmer vor dem Sprung der Rat des behandelnden Arztes einzuholen.

§5. Schwangeren sowie erkennbar unter Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss stehenden Personen ist das Bungy Jumping ebenfalls untersagt.(auf der 192m-Europabrücke sind 0,0 Promille Alkohol im Blut Voraussetzung für den Jump).

§6. Zwischen den Vertragspartnern wird ausdrücklich und unwiderruflich jede Haftung für Vorfälle während und nach dem Sprung ausgeschlossen, die sich aus dem Gesundheitszustand des Springers ableiten bzw. dessen Gesundheit betreffen.

§7. Das Mindestsprungalter beträgt 16 Jahre. Treten insoweit Zweifel auf, ist der Veranstalter berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu fordern. Das Mindestgewicht beträgt 50 kg und das Maximalgewicht ist mit 105 kg (inkl. Kleidung) begrenzt. Sportliche Kleidung (Turnschuhe, Socken, Jeans, T-Shirt, langer Pullover / Sweater) ist Voraussetzung.

§8. Ausschließlich für Gutscheine, die im Vorverkauf erworben werden, besteht ein 14-tägiges Rückgaberecht ab Bestelldatum. Für die Bearbeitungsgebühr besteht kein Rückerstattungsanspruch. Ab dem 15. Tag ab Bestellung fallen Stornokosten in der Höhe von 100 % an.

§9. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine ist auf der Rückseite des Gutscheins vermerkt bzw. ist speziell bei mobilen Kranveranstaltungen mit dem Datum des jeweiligen Events begrenzt.

§10. Der Teilnehmer hat den Weisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter unbedingt Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen erteilte Anweisungen ist der Veranstalter berechtigt, den Jumpern die Absolvierung des Sprunges zu untersagen und diese Vereinbarung ohne Angabe einer Begründung fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Sprunggebühr.

§11. Erfolgt eine Kündigung aufgrund fehlender Voraussetzungen des Teilnehmers, so hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung des Sprungentgeltes.

§12. Sollte aufgrund von Witterungseinflüssen der Sprung nicht durchgeführt werden können, hat der Teilnehmer das Recht, seinen Sprung bei einer späteren Veranstaltung zu absolvieren. Die Entscheidung, ob der Sprung durchgeführt wird, obliegt allein dem Veranstalter. Der Springer hat kein Recht auf die Rückerstattung des Sprungentgelts, wenn aufgrund von negativen Witterungseinflüssen, der Sprung an diesem Tag nicht durchgeführt werden kann.

§13. Sollte der Teilnehmer nicht bis zum dritten Bungy-Countdown nach der Sprungfreigabe des Veranstalters seinen Sprung absolvieren, so verliert er das Recht, den Sprung auszuführen, ohne dass die Sprunggebühr zurückerstattet wird.

§14. Die in diesem Vertrag vereinbarten Haftungsausschlüsse betreffen nicht nur Ansprüche gegenüber den Veranstaltern, sondern auch gegenüber Funktionären, Angestellten und Sprunghelfern des Veranstalters.

§15. Für während des Springens verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände des Teilnehmers wird keine Haftung übernommen.

§16. es gilt österreichisches Recht

§17. Gerichtsstand ist das örtlich zuständige Gericht für die Gemeinde Gratkorn, Österreich.